§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

(1) Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden, insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung über Online-Marketing, Vertrieb und Marketing auf dienstvertraglicher Basis. Diese erfolgt insbesondere durch die Durchführung von Online-Marketing-Kampagnen zur Leadgenerierung, Produkt- und Dienstleistungs-Verkauf, Personal Branding und Reichweiten- Steigerung für das Geschäft des Auftraggebers und die Beratung dazu durch den Auftragnehmer bei pauschaler Abrechnung.

Etwaige zusätzliche Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag oder im Angebot geregelt.

(2) Der Kunde sichert zu, die Leistung überwiegend für seine gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeit in Anspruch zu nehmen, mithin kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu sein.

(3) Die Beratungstätigkeit beginnt mit Abschluss dieses Vertrags. Der Kunde erhält binnen 7 Tagen einen Anamnesebogen. Der Kunde fordert Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich auf, die Tätigkeit sofort aufzunehmen in Kenntnis davon, dass ein etwaiges Widerrufsrecht damit erlischt.

(4) Alle von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente (Video-, Ton- und Bildform) unterliegen vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung durch Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) dem gesetzlichen Urheberrecht von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) oder anderer Rechteinhaber. Weitergabe, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Abänderung gleich welcher Art sind nicht gestattet und bedürfen der Zustimmung in Textform durch Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt).

(5) Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) ist vorbehaltlich Sonderabsprachen frei in Bezug auf den Leistungsort. Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) wählt hierbei regelmäßig den Sitz der Gesellschaft.

(6) Können zuvor fest vereinbarte Termine in Folge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse und/oder Erkrankung des vorgesehenen Mitarbeiters von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) nicht abgehalten werden, behält sich Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, den jeweiligen Termin abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Entsprechendes gilt für den Kunden.

§ 2 Mitarbeitereinsatz

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Mitarbeiter von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) die vertraglich geschuldete Leistung durchführen. Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) kann Mitarbeiter im eigenen Ermessen austauschen, hinzuziehen oder von dem Projekt abziehen.

(2) Das von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.

§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) erhält vom Kunden zu Beginn sowie auch während des Vertrages, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf, rechtzeitig und kostenfrei alle für die Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen.

(2) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind erforderlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt).

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung für die Leistungen von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) ergibt sich vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung aus dem Angebot.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit: 19%). Die erbrachten Leistungen werden nach Absprache in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und sofort zahlbar ohne Abzug. Gesonderte Absprachen sind schriftlich festzuhalten.

(3) Reisekosten und Spesen werden gemäß einer etwaigen gesonderten Leistungsbeschreibung gesondert berechnet.

(4) Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung gilt eine übliche Vergütung als vereinbart.

(5) Soweit nicht anders vereinbart gilt als üblich eine Vergütung von 1000,- € (zuzügl. etwaiger gesetzl. USt, derzeit 19%) monatlich mit einer Dauer von 6 Monaten, zahlbar nach Vereinbarung. Die Anamnesegebühr i.H.v 3000,- € (zuzügl. etwaiger gesetzl. USt, derzeit 19%) ist einmalig zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

§ 5 Haftung

(1) In sämtlichen Fällen vertraglicher und sonstiger Haftung leistet Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) ausschließlich entsprechend folgender Bestimmungen Schadensersatz/Ersatz:

a) in voller Höhe bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) eine Garantie übernommen hat;

b) in Höhe des vorhersehbaren Schadens, welcher ohne die Pflichtverletzung verhindert werden sollte, bei grober Fahrlässigkeit; es wird angeregt, dass der Kunde entsprechende Positionen im Vorfeld dokumentiert mitteilt;

c) bei anderen Fällen lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, hier jedoch immer nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist bei vereinbarter Gesamtvergütung auf diese Summe, andernfalls auf 5.000,- Euro je Schadensfall begrenzt, insgesamt allerdings auf höchstens 10.000,- € Euro aus diesem Vertrag;

(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. (2) gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden unbenommen.

§ 6 Sorgfaltspflicht

Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) führt die Tätigkeiten sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die den Kundenbedürfnissen und der Branchenentwicklung gerecht werden.

§ 7 Schlussvorschriften, Geltung für künftige Tätigkeiten

(1) Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Regelungen dieses Vertrages auch für künftige Tätigkeiten der Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt) für den Kunden.

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform, ebenso die Aufhebung des Schriftform- und Textformerfordernisses, soweit nicht anderweitig vereinbart.

(2) Die Abtretung von Forderungen des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher (oder Textform) Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(5) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Pflege Consulting NRW UG (haftungsbeschränkt).

(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unanwendbare oder unanwendbar gewordene Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.